SEIT 1. Juni 2022
NEUER STANDORT:
Jungfernstieg 44
Kunsthaus am Jungfernstieg
20354 Hamburg
Tel. 040 571 99 66 66
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Jungfernstieg 44
Kunsthaus am Jungfernstieg
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Strafrecht
Strafverteidigung bedeutet den Schutz und die Wahrnehmung der Rechte der oder des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Diese werten die Inanspruchnahme eines Verteidigers auch nicht als Indiz für die Schuld, sondern als vernünftigen Schritt, da die Wahrscheinlichkeit, unschuldig bestraft zu werden, ohne einen Verteidiger deutlich größer ist.
Strafverteidigung beginnt bestenfalls mit dem Beginn des Ermittlungsverfahrens. Je früher der Verteidiger seine Tätigkeit aufnimmt, desto geringer die Gefahr vermeidbarer Fehler und Rechtsverletzungen durch andere Verfahrensbeteiligte. Fazit: Wer unverteidigt auf den Rechtsstaat vertraut, ist selber schuld.
Verkehrs- und Bußgeldrecht
Sind Sie geblitzt worden? Ihnen ist der Führerschein entzogen worden? Oder hatten Sie einen Unfall? Sie benötigen Hilfe bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls auch bei der Vorbereitung auf eine MPU durch qualifizierte Spezialisten? Insbesondere das Bußgeldrecht ist eng mit dem Strafprozessrecht verknüpft und daher sollten Sie auch in diesen Fällen nicht schutzlos den Verwaltungsbehörden gegenübertreten. Auch hier gilt, dass Ihnen eine frühe Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eine Menge Mühe, Zeit und Geld ersparen kann.